Nutzungsbedingungen
Stand: 17. Oktober 2026
Diese Bedingungen gelten für die deutsche Testphase von BarTap.
Vor dem öffentlichen Pilotstart muss noch eine erreichbare Kontakt-E-Mail als Hosting-Variable BARTAP_LEGAL_EMAIL hinterlegt werden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Plattform ist Samuel Hofelich, Bildackerstraße 93, 78054 Villingen-Schwenningen, Deutschland, E-Mail: [Kontakt-E-Mail vor Pilotstart ergänzen]. Diese Bedingungen gelten für teilnehmende Gastronomiebetriebe, deren Beschäftigte sowie Gäste, die BarTap über einen Tischcode verwenden. Abweichende Vereinbarungen mit einem Pilotbetrieb gehen vor.
2. Leistungsumfang der Testphase
BarTap unterstützt unter anderem Tischzuordnung, Gästerufe, interne Bestellübersichten, Speisekarten-, Bestands- und Teamfunktionen. Die Testphase dient der Erprobung. Funktionen können zur Sicherheit oder Weiterentwicklung angepasst werden; wesentliche Einschränkungen werden Pilotbetrieben nach Möglichkeit angekündigt.
BarTap ist weder Gastronom noch Zahlungsdienstleister. Ein über BarTap übermittelter Wunsch oder eine Bestellposition ist eine Nachricht an den jeweiligen Betrieb. Ob und zu welchen Bedingungen ein Bewirtungs- oder Kaufvertrag zustande kommt, richtet sich nach der Bestätigung und den Bedingungen des Betriebs. Zahlungen werden nicht durch BarTap abgewickelt.
3. Konten und Zugänge
Registrieren dürfen sich volljährige Unternehmer oder von ihnen bevollmächtigte Personen. Kontaktdaten müssen richtig und aktuell sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten; für jede Person ist ein eigener Zugang anzulegen. Rollen und Berechtigungen sind nach dem Erforderlichkeitsprinzip zu vergeben. Verdächtige Zugriffe oder der Verlust eines Geräts sind unverzüglich zu melden.
4. Pflichten der Betriebe
Teilnehmende Betriebe sind insbesondere verpflichtet,
- nur rechtmäßige, zutreffende Inhalte, Preise und Angebote einzustellen und erforderliche Rechte an Bildern oder Marken zu besitzen;
- Beschäftigte und Gäste transparent zu informieren, erforderliche Rechtsgrundlagen sicherzustellen und vor Verarbeitung im Auftrag eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit BarTap abzuschließen;
- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Zahlungskartendaten oder unnötigen Freitext in BarTap einzugeben;
- Berechtigungen regelmäßig zu prüfen und ausgeschiedene Mitarbeitende unverzüglich zu deaktivieren;
- gesetzlich erforderliche Kassen-, Preis-, Allergen-, Jugendschutz- und Bewirtungspflichten unabhängig von BarTap zu erfüllen.
5. Zulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unbefugte Zugriffe, automatisierte Last- oder Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung, Umgehung von Schutzmaßnahmen, Schadcode, Belästigung sowie die Nutzung fremder Tisch- oder Kontozugänge. Bei konkretem Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht darf der Zugang vorübergehend eingeschränkt werden.
6. Pilotentgelt, Laufzeit und Beendigung
Soweit nicht individuell anders vereinbart, ist die erste Testphase unentgeltlich und kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Es besteht kein Anspruch auf eine spätere kostenlose oder dauerhafte Nutzung. Betriebe können ihre Daten vor der Beendigung exportieren und das Betriebskonto in den Kontoeinstellungen löschen.
7. Verfügbarkeit und Änderungen
Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird in der Testphase nicht zugesagt. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Dienstleistern können die Nutzung einschränken. BarTap schützt bestehende Funktionen nach dem Stand der Technik und behebt erhebliche Fehler im angemessenen Rahmen der Testphase.
8. Haftung
BarTap haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Für Inhalte, Bewirtungsleistungen, Preise, Verfügbarkeit von Waren und Handlungen eines Betriebs ist der jeweilige Betrieb verantwortlich.
9. Datenschutz und Datensicherung
Es gilt die Datenschutzerklärung. Betriebe bleiben für eigene Export- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Sicherungen dienen der Wiederherstellung nach technischen Störungen und ersetzen kein gesetzlich erforderliches Archiv oder Kassensystem.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Kaufleuten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen mit wesentlichen Nachteilen werden registrierten Betrieben in Textform angekündigt; für die weitere Nutzung kann eine erneute Zustimmung verlangt werden.